Der Apostel Paulus beschreibt die Kirchengemeinde als einen „Leib mit vielen Gliedern“.

Sie besteht aus ihren Gemeindegliedern und ist auf die Mitarbeit ihrer Gemeindeglieder angewiesen. Mit ihren Gaben und Fähigkeiten leisten alle Mitarbeitende einen Beitrag für eine lebendige Gemeinde und Gemeinschaft, in denen ganz unterschiedliche Menschen zusammenkommen und gemeinsam die Verantwortung übernehmen.

So heißt es in §13 unserer Kirchenverfassung:

(1) Presbyterinnen, Presbyter, Pfarrerinnen und Pfarrer (= Presbyterium) leiten zusammen die Kirchengemeinde. Sie tragen deshalb gemeinsam Verantwortung für die Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament, die Seelsorge, die christliche Unterweisung; die Diakonie und Mission sowie für die Einhaltung der kirchlichen Ordnung.
(2) Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehört insbesondere:

1. für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirchengemeinde Sorge zu tragen,
2. die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern,
3. zur Aussprache über kirchliche Angelegen-heiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen,
4. für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen,
5. die Gemeindeglieder zu informieren,
6. das Vermögen der Gemeinde gewissenhaft zu verwalten,
7. dafür zu sorgen, daß die Gebäude nebst Zubehör in gutem Zustand erhalten werden,
8. das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben,
9. die Kirchengemeinde gerichtlich und außer-gerichtlich zu vertreten.

Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz

Das aktuelle Presbyterium

ANMERKUNG: Frau Keiber-Böcking konnte ihr Amt aus persönlichen Gründen leider nicht antreten.